Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://www.peine-erleben.de.

Die Peine Marketing GmbH arbeitet daran, eine umfangreiche Barrierefreiheit ihrer Internetseite mit allen Unterseiten im Einklang mit der BITV 2.0 zu entwickeln. Diese Internetseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. Dennoch entspricht diese Internetseite derzeit noch nicht vollständig den Vorgaben der BITV 2.0. Die Peine Marketing GmbH setzt sich dafür ein, ihre Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen und somit die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Die Peine Marketing GmbH verbessert kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wendet die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Der Internetauftritt www.peine-erleben.de wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessiv abgearbeitet wird.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 25. März 2024 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben:
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Kathrin Bolte
Peine Marketing GmbH
Telefon: 05171-545565
bolte@peinemarketing.de

Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes  Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de